Warum Vorsorge?

Die Gestaltung ihrer letzten Ruhestätte wollen viele Menschen nicht gerne dem Zufall oder den Vorstellungen Anderer überlassen. Sie wollen ihre Angehörigen entlasten und möchten zugleich sicher gehen, dass ihre Bestattung so verläuft, wie sie es sich wünschen. Andere haben vielleicht keine Angehörigen und möchten sicherstellen, dass alles geregelt ist.

Mit dem Bestattungs-Vorsorge-Vertrag des GBI können Sie jetzt schon für sich und Ihre Angehörigen eine optimale und persönlich auf Sie zugeschnittene Vorsorge treffen. Ihre Wünsche und Vorstellungen bestimmen den Inhalt des Vertrages.

GBI bietet eine Preisgarantie auf seine Leistungen und auf Wunsch auch abgesichert durch eine Bankbürgschaft. Bei einer Sterbegeldversicherung kann es zu Überzahlungen kommen, bei GBI nicht, weil es sich um keine Versicherung handelt, sondern um einen Vertrag mit nachgelagerten Erfüllungszeitpunkt.

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Ein Beratungsgespräch für Sie ist kostenlos und unverbindlich, hier finden Sie unsere Öffnet internen Link im aktuellen FensterFilialen   

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Bestattungsvorsorgeverträge gibt es beim GBI schon seit über 50 Jahren ! Seit 50 Jahren schenken uns die Hamburger ihr Vertrauen. 

 


„Schürmann führte selbst Regie“

 

Der Tod der beliebten Moderatorin Petra Schürmann ging in den letzten Tagen durch die deutsche Presse. Nun berichten die Medien wie zum Beispiel Focus online bereits im Vorfeld über die Details der Trauerfeier am 19.Januar 2010 in Aufkirchen. Schon zu Lebzeiten hatte Schürmann den Ablauf nämlich selbst festgelegt.

 

Aber nicht nur Prominente können ihre Wünsche im Vorfeld festhalten, auch Sie können in einem Vorsorgevertrag den Ablauf der Feierlichkeiten und die letzte Ruhestätte selbst bestimmen.

 

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die GBI Ihnen bietet: Mit einem Bestattungs-Vorsorge-Vertrag können Sie sicher gehen, dass nicht nur die Ausführung der Beisetzung in Ihrem Sinne ist. Auch bei den Kosten sind Sie auf der sicheren Seite, da GBI Ihnen eine Preisgarantie auf seine Leistungen anbietet. Auf Wunsch ist auch eine Absicherung durch eine Bankbürgschaft möglich. Sprechen Sie  mit uns über Ihre speziellen Bestattungsvorsorgemöglichkeiten!

 

Weiterführende Link:

Der Artikel von Focus Online „Schürmann führte selbst Regie“

http://www.focus.de/panorama/boulevard/beerdigung-schuermann-fuehrt-selbst-regie_aid_471820.html

 

 

Das Grab der Familie Schürmann in Aufkirchen © dpa

Empfehlung

Auch von städtischer Seite (Gesundheitsbehörde)  wird ein Bestattungsvorsorge vertrag empfohlen, siehe link, 4. Absatz   http://www.koordinierungsstelle-hospiz.de/index.php?id=87

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Sozialamt und Bestandskraft Bestattungsvorsorgevertrag

Falls Sie Probleme mit dem Sozialamt bezüglich eines Bestattungsvorsorgevertrages von GBI haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren GBI-Berater. Wir helfen Ihnen unkompliziert und kostenfrei. Bestattungsvorsorgeverträge sind nach dem neuesten Urteil des BSG bestandssicher, dh können von den Sozialämtern nicht angefochten werden. Falls Sie dennoch mit der Sozialbehörde diesbezüglich Uneinigkeiten haben hilft Ihnen unsere Rechtsanwältin.

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Die aktuelle Vorsorge-Kampagne von GBI