Testament

Immer wenn Sie keine besonderen Regelungen treffen, tritt automatisch die gesetzlich festgelegte Erbfolge in Kraft. Wie diese aussieht, sagen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Natürlich sagen wir Ihnen auch, was Sie tun müssen, wenn Sie eine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelung treffen möchten.

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