Patientenverfügung
Damit eines sichergestellt ist:
Die Umsetzung Ihres Willens
Viele Menschen sind sich zwar bewusst, dass es ganz plötzlich zu einer Situation kommen kann, in der sie selbst nicht mehr über ihr Schicksal bestimmen können. Dennoch wird nur in wenigen Fällen für diese Situation umfassend vorgesorgt. Das kann gravierende Folgen haben. Wir möchten Sie vor diesen schützen und Ihnen helfen, die wenigen und mit geringem Zeitaufwand verbundenen Maßnahmen zu treffen, damit in jeder Situation mit Ihnen umgegangen wird, wie Sie es wollen. Beachten Sie: Seit Herbst 2009 gibt es erstmals eine gesetzlich vorgegebene Regelung zur Patientenverfügung. Wir informieren Sie gerne in einem unserer Vorträge oder auch in einem persönlichen Gespräch darüber, welche Folgen diese gesetzliche Regelung für Sie hat. Einen Artikel von "Chrismon" über die Patientenverfügung finden Sie hier
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr selbst handeln können. Damit Sie auch im Ernstfall so behandelt werden, wie Sie es sich vorstellen.
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Klicken Sie bitte unten, um die aktuelleste Rechtsprechung zum Thema Patientenverfügung sich als pdf herunterzuladen. Zusammengefaßt kann formuliert werden, dass maßgeblich für lebensverlängernde Maßnahmen alleine der Patientenwille ist.
BGH Urteil 25.06. 2010 "Geltungskraft Patientenverfügung"


040 - 24 84 00
