Beim Überzahlungsschutz ist gemeint, dass in dem Vorsorgevertrag des GBI keine Überzahlung möglich ist, weil die fällige Summe gleich eingezahlt wird. Bei Versicherungen, genauer Sterbegeldversicherungen kann der fällige Beitrag weiter gezahlt werden, obwohl die höchste Ausschüttungssumme bereits eingezahlt worden ist. Mit anderen Worten, die Summe der Prämienzahlungen übersteigt die Summe der Auszahlungsbeiträge.