Finanzamt
Wegen der vielfältigen Steuerbestimmungen empfiehlt es sich, bei einem Todesfall einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der oder die Verstorbene einen Gewerbe- betrieb geführt hat oder ein größeres Vermögen hinterlässt. Es würde den Rahmen dieses Informationsblattes sprengen, auf alle Bestim- mungen einzugehen. Darum behandeln wir nur die Punkte, die bei Lohnsteuer, Einkommensteuer und Erbschaftssteuer von besonderer Wichtigkeit sind.
Lohn- und Einkommensteuer /
Steuer bei Alleinstehenden
Mit dem Tod endet für den Erblasser auch die Einkommen- bzw. Lohnsteuerpflicht. Die Angehörigen können sofort, also vor Jahresende, die Einkommensteuerveranlagung beantragen. Ein vorzeitiger Antrag ist meist nur sinnvoll, wenn der Verstorbene im Todesjahr alleinstehend war und nur lohnsteuerpflichtige Einnahmen erzielte. Dieses Gesuch kann vom Tag nach dem Tod bis zum Ende des zweiten auf das Todesjahr folgenden Kalenderjahres gestellt werden.
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